Termine 2024
- 03.04.2024 (keine Plätze mehr verfügbar)
- 10.04.2024 (keine Plätze mehr verfügbar)
- 17.04.2024 (keine Plätze mehr verfügbar)
Fahrsicherheitstrainings für ältere Verkehrsteilnehmer
Der DVR hat ein Sicherheitstraining entwickelt, das speziell auf die Bedürfnisse älterer Autofahrer abgestimmt ist. Die Aufgaben und Übungen unterscheiden sich von denen eines klassischen Pkw-Fahrsicherheitstrainings: Teilnehmer trainieren konkret Fahrfähigkeiten, die besonders älteren Menschen Schwierigkeiten bereiten können.
Was passiert beim Fahrsicherheitstraining?
Beim Fahrsicherheitstraining geht es nicht um Aus- sondern um Weiterbildung. In moderierten Gruppengesprächen werden vorab schwierige Situationen im Straßenverkehr besprochen. Die praktischen Übungen bauen auf dem Wissen und Können der Teilnehmer auf und testen diese unter unterschiedlichen Bedingungen, zum Beispiel auf nasser Fahrbahn. Auf einem abgesicherten Gelände und im eigenen Auto üben die Fahrer das Verhalten im Ernstfall und entwickeln ein Gefühl für solche Situationen.
Verbesserung der Fahrkompetenz älterer Menschen (Rückmeldefahrt)
Eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat übrigens ergeben, dass evaluierte Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der Fahrkompetenz älterer Menschen mitunter zu beachtlichen Leistungsverbesserungen führen kann.
Wie es vermittelt wird
Das Pkw-Sicherheitstraining wird in Halbtageskursen (ca. 4-5 Stunden) durchgeführt. Die Teilnehmerzahl beträgt maximal 12 Personen. Die praktischen Sequenzen des Trainings werden mit dem eigenen Fahrzeug absolviert, wobei die jeweils technische Ausrüstung des Fahrzeugs berücksichtigt wird. Die Kurse werden von speziell dafür ausgebildeten Moderatoren der Verkehrswacht geleitet.
Standort
Das Pkw-Sicherheitstraining wird in Minden, Otto-Lilienthal-Weg 23 durchgeführt.
Karten: Google Maps, wego.here.com, Bing Maps oder OpenStreetMap.
Der Weg zwischen Geschäftsstelle und Trainingsgelände auf Google Maps oder wego.here.com.
Alternative Trainingsangebote der Deutschen Verkehrswacht gibt es hier auf einer Karte: https://www.sicherheitstraining24.de
Team
- Jürgen Bohnenberg
- Jochen Fürste
- Jörg Kischkel
Kosten
- Die Kursgebühr beträgt 70,00 €.
- Geschlossene Kurse: Preis auf Anfrage.
Gutscheine
Für Pkw- und Motorrad-Sicherheitstraining bieten wir auch Gutscheine an. Diese können über unsere Geschäftsstelle bezogen werden. Bitte benutzen Sie das Anfrage Formular.
Anmeldung oder Anfrage
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Pkw-Sicherheitstraining der Kreisverkehrswacht Minden-Lübbecke e.V. (Stand: 05.12.2011)
Die Anmeldung bei Einzelteilnehmern erfolgt durch Einsendung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars bzw. bei Firmen durch Übersendung des Sammelanmeldeformulars an die Kreisverkehrswacht Minden-Lübbecke e.V., Otto Lilienthal Weg 23, 32425 Minden. Firmenkunden zahlen bei Rechnungslegung und durch Formulare der Berufsgenossenschaften bzw. deren Trainingscards, Einzelteilnehmer im Voraus durch Überweisung der z.Zt. geltenden Teilnehmergebühr.
Die Anmeldung ist nur gültig, wenn sowohl die Anmeldeunterlagen, als auch die Überweisung des Teilnehmerbetrags vor Beginn des Sicherheitstrainings auf unserem Konto eingegangen ist oder und der Gutschein vorliegt. Liegt eine Kostenübernahmeerklärung der Berufsgenossenschaft vor und ein verbindlich angemeldeter Teilnehmer erscheint am Trainingstag nicht, wird die volle Kursgebühr dem Teilnehmer bzw. seiner Firma in Rechnung gestellt. Die Anmeldebestätigung – Einladung – an den/die Teilnehmer erfolgt erst nach schriftlicher Anmeldung und der Überweisung des Teilnehmerbetrages vor Beginn des Sicherheitstrainings an den Veranstalter. Die Einladung erhält der Teilnehmer ca. 1 Woche vor der Veranstaltung.
Der Veranstalter behält sich bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vor, ausgeschriebene Kurse (auch kurzfristig) abzusagen. Der Veranstalter behält sich vor, Kurse bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände (z.B. Schneefall, Glatteis, höhere Gewalt) abzusagen, bzw. begonnene Kurse abzubrechen. Bei Absage des Kurses durch den Veranstalter werden bereits eingezahlte Gebühren auf den nächst folgenden oder einen späteren Kurs verrechnet. Verzichtet ein Teilnehmer jedoch auf die Teilnahme an einem weiteren Kurs, werden ihm bereits eingezahlte Gebühren ohne Abzug zurückerstattet. Darüber hinaus können gegen den Veranstalter keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.
Bei Absage der Teilnahme bis 21 Tage vor Kursbeginn berechnet der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 20% der Gesamtgebühr. Bei Absage bis 14 Tage vor Kursbeginn werden 50% der gesamten Kursgebühr fällig, bei Absage bis 5 Tage vor der Veranstaltung werden 75%, danach 100% der Gesamtgebühr berechnet, wenn keine Ersatzperson gestellt wird.
Die für das Trainingsfahrzeug bestehende Versicherung bleibt voll gültig. Seitens des Veranstalters ist eine Veranstalterhaftpflicht abgeschlossen. Diese tritt allerdings nur für Schäden, die direkt durch Trainingsinhalte entstanden sind ein.
Den Weisungen der Moderatoren und Helfer ist streng Folge zu leisten. Die Teilnahme am Sicherheitstraining erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer erklärt sich mit Abgabe der Kursanmeldung damit einverstanden, und verzichtet darauf, für sich und die ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter, sowie deren Mitarbeitern geltend zu machen, soweit Ansprüche durch die Veranstalterhaftpflicht nicht gedeckt sind. Die Vertraglichen Leistungen ergeben sich nach den DVR-Richtlinien aus dem Programm „Das Pkw-Sicherheitstraining/Das Motorrad-Sicherheitstraining“. Bei Spezialkursen wird der Leistungsumfang bei Anmeldung mit einem Sprecher der Gruppe vereinbart. Der Veranstalter behält sich bei plötzlich eintretenden schlechten Trainingsbedingungen (Schneefall, Eisglätte) vor, das Programm abzuändern oder den Kurs aus Sicherheitsgründen abzubrechen. Bei Abbruch des Kurses durch den Veranstalter kann der Teilnehmer den Kurs innerhalb eines Jahres kostenlos wiederholen. Bei Programmänderung besteht kein Anspruch auf Nachschulung oder Kurswiederholung. Gutscheine haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab Ausstellungsdatum.